Merkblatt Geburt und Fohlen
Genannt werden hier nur die wichtigsten Punkte. Bitte informieren Sie sich eingehend über Geburtsanzeichen und -ablauf.
Die meisten Stuten brauchen vor der Geburt unbedingt Ruhe. Die grundsätzlich sinnvolle Überwachung der Stute vor und bei dem Abfohlen sollte daher besser unbemerkt ausgeführt werden. Die weitaus meisten Geburten gehen rasch und ohne Hilfe vonstatten. Zwar kann das Öffnungsstadium, begleitet von Unruhe, Schwitzen und leichten Kolikerscheinungen mehrere Stunden dauern, doch sollte das Fohlen nach dem Einsetzen heftiger Presswehen und dem Fruchtblasensprung nicht innerhalb von 10 Minuten ausgetrieben sein, so ist der Tierarzt zu rufen.
Nach dem Austrieb sollte dem Fohlen sofort durch Beseitigung noch eventuell vorhandener Fruchthüllen das Atmen ermöglicht werden.
Das Abnabeln sollte dagegen möglichst der Natur überlassen werden, jedoch ist es sinnvoll eine Nabelklemme bereit zu halten, um Nabelblutungen schnell stoppen zu können. Der Nabel ist grundsätzlich mit Jodlösung (alkoholisch oder PVP 0,1-1%, nicht höher konzentrieren), besser einer Chlorhexidinlösung 0,5% – in den ersten 5 Tagen 2x täglich zu baden z.B. in einem Schnapsglas.
Der Nabel ist nicht unnötig anzufassen.
Der Stute ist nach Möglichkeit vor dem ersten Trinken das Euter zu reinigen. Es ist sinnvoll einige Tropfen der ersten Milch aufzufangen, da der Tierarzt mit einem einfachen Test den Gehalt an Abwehrstoffen (Immunoglobulinen) bestimmen kann.
Das Fohlen sollte nach 20 Minuten Aufstehversuche zeigen, innerhalb von 2 Stunden stehen und nach 4 Stunden getrunken haben. Harnabsatz erfolgt innerhalb der ersten 12 Stunden; es ist darauf zu achten, dass kein Harn aus dem Nabel tropft. Der Nabel sollte in den ersten Tagen vollständig abtrocknen. Der Kotabsatz ist zuerst oft recht mühsam, sollte aber produktiv sein - bei anhaltendem erfolglosem Drücken ist tierärztliche Hilfe notwendig; besonders bei Hengstfohlen ist die prophylaktische Anwendung eines Klistiers durch den Halter sinnvoll.
Ist die Stute unerfahren und zu nervös das Fohlen trinken zu lassen sollte der Halter sie am Halfter fixieren, beruhigend auf sie einwirken, ggf. ein Vorderbein hochhalten und eventuell sogar eine Nasenbremse anwenden. Oft ist nach dem ersten Gelingen der Bann gebrochen. Sollte die Stute mit diesen Maßnahmen nicht zu bewegen sein, das Fohlen trinken zu lassen oder bei auffälliger Aggressivität gegenüber dem Fohlen, muss der Tierarzt eventuell ein Beruhigungsmittel verabreichen.
Die Nachgeburt sollte nach 2 Stunden vollständig abgegangen sein. Bis dahin sind heraushängende Nachgeburtsteile so hochzubinden, dass sie ein Verfangen darin verhindern, das Eigengewicht jedoch die Ablösung fördert. Die abgegangene Nachgeburt sollte bis zur tierärztlichen Kontrolle aufbewahrt werden.
Sollte einer der genannten Punkte nicht zutreffen, oder Stute oder Fohlen Störungen anderer Art zeigen ist unverzüglich der Tierarzt zu rufen. Grundsätzlich empfiehlt sich eine tierärztliche Untersuchung von Stute und Fohlen innerhalb der ersten 16 Stunden nach der Geburt. Mittels des sog. Snaptestes kann ab der 8 Lebensstunde schnell und zuverlässig bestimmt werden, ob das Fohlen genug Immunoglobuline mittels Kolostrum (Biestmilch) aufgenommen hat. Die Häufigkeit einiger Fohlenkrankheiten kann durch die sog. Fohlenimpfung reduziert werden.
Sollte die Stute im letzten Drittel der Trächtigkeit keine Tetanusimpfung erhalten haben, ist dem Fohlen Tetanusserum zu injizieren; bei völligen Fehlen eines Impfschutzes sollte auch die Stute Tetanusserum erhalten.
Grundsätzlich ist beim Fohlen besondere Vorsicht geboten: Alle Krankheitsanzeichen -ganz besonders Lahmheiten- sollten ernst genommen werden und Anlass zu tierärztlichen Untersuchung sein.